Liebe Volleyballfreunde,
der Landessportbund Sachsen (LSB) hat heute ein überarbeitetes Corona-FAQ herausgegeben. Darin informirt der LSB über die aktuellen Richtlinien für den Sport- und Spielbetrieb während der Pandemie. Wesentliche Ergänzungen zum letzten FAQ sind folgende:
Kann eine Außensportstätte in mehrere Außensportanlagen unterteilt werden?
Es kann eine Separierung einzelner Segmente vorgenommen werden, um sie als eigenstän-dige Außensportanlagen einer Außensportstätte zu nutzen. Die Unterteilung muss nachvoll-ziehbar sein und dem generellen Schutzgedanken entsprechen. Sie ist im Hygienekonzept festzulegen. Im Zweifel sollte das Gesundheitsamt um eine Stellungnahme nachgefragt wer-den.
Die Separierung muss gewährleisten, dass die Nutzer der einzelnen Außensportstätten keinen Kontakt miteinander haben.
Besteht für den Verein als Arbeitgeber die Verpflichtung seinem hauptamtlich beschäftigten Personal (Trainer, Platzwarte und Verwaltungsangestellte) einen kostenlosen Selbsttest mindestens einmal pro Woche anzubieten?
Ja. § 3a SächsCoronaSchVO gilt für alle Arbeitnehmer. Empfänger der Übungsleiterpauschale sind keine Arbeitnehmer im Sinne der Vorschrift. Minijobber sind Arbeitnehmer im Sinne der Vorschrift.
Das gesamte FAQ des LSB findet ihr hier.
Außerdem hat Ulrich Franzen, Präsident des LSB, heute seinen Vereinsbrief des Präsidenten veröffentlicht.
Bleibt gesund!
Euer SSVB!
veröffentlicht am Freitag, 19. März 2021 um 14:00; erstellt von Wronka, Kay
letzte Änderung: 19.03.21 14:39