Der BFS-Landesausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.07.2021 folgende Festlegung getroffen:
Der BFS-Landesausschuss legt fest, dass in der Saison 2021/2022 Spieler im aktiven Spielbetrieb auf Kreisebene (Kreisligen, Kreisklassen mit A-Lizenz, gleichzeitig auch am BFS-Spielbetrieb (mit F-Lizenz) teilnehmen dürfen.
Diese Festlegung gilt vorerst nur für die Saison 2021/2022. Voraussetzung für diese Regelung ist die Zuordnung zu den jeweiligen Mannschaftslisten in SAMS.
Bei Fragen im Zuge der Lizenzbeantragung könnt ihr euch an Martin Nemcek (nemcek@ssvb.org, 0341-9605621) von der SSVB-Geschäftsstelle wenden.