FAQ

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Mein Verein hat viele Interessenten für einen Schiedsrichterlehrgang. Wie kommen wir zu einer Ausbildungsmöglichkeit?

Der Bedarf kann an den zuständigen Bezirksschiedsrichterwart gemeldet werden, der im Dialog mit dem Verein Möglichkeiten der Realisierung prüft. Link zu den Kontaktdaten.


Der nächste Schiedsrichterlehrgang ist voll und wir brauchen dringend Schiedsrichter. Was kann ich tun?

Jeder Lehrgang hat eine Meldefrist. Solange diese noch nicht erreicht ist, können Teilnehmer angemeldet werden. Die Lehrgangsplätze werden nach Ablauf der Meldefrist durch den Veranstaltungsleiter fair an die Vereine verteilt. Jeder Verein sollte so mit einer Mindestanzahl Sportfreunden teilnehmen können.


Welche Voraussetzungen sollte ich für die Teilnahme an Schiedsrichterlehrgängen erfüllen?

D-Lehrgang: Mindestalter 15 Jahre. Es ist keine Erfahrung notwendig.
C-Lehrgang: Mindestens 1 Jahr Tätigkeit als D-Schiedsrichter. Sichere Beherrschung aller theoretischen Kenntnisse eines D-Schiedsrichters. Regelmäßige Praxiserfahrung als 1. und 2. Schiedsrichter.
BK-Lehrgang: Sichere Beherrschung aller theoretischen Kenntnisse eines C-Schiedsrichters. Regelmäßige Praxiserfahrung als C-Schiedsrichter.


Was muss ich in der Praxisprüfung leisten, um die Lizenz zu bekommen?

Der D-Lehrgang berücksichtigt, dass Sportfreunde noch keine Erfahrung haben. Alle Anforderungen werden im Lehrgang vermittelt bzw. sind für jeden Teilnehmer realistisch erreichbar. Es findet eine Praxis-Ausbildung statt.

− hörbar laut pfeifen
− Handzeichen passend zum Fehler
− Handzeichen sauber ausführen
− Grundlagen der Spielorganisation
− 2. Schiedsrichter: Laufweg auf die Blockseite
− Kleiderordnung

Der C-Lehrgang setzt voraus, dass alle Teilnehmer als D-Schiedsrichter regelmäßig tätig waren und Erfahrung mitbringen. Es findet eine Praxis-Prüfung statt.

− sichtbarer Erfahrungsgewinn, Haltung zeigen
− Blickkontakt zum 1./2. Schiedsrichter
− Zusammenarbeit mit dem Schreiber
− sichere Spielorganisation
− Basisfähigkeiten Konfliktmanagement
− Blick zu Trainer, Bänke, Aufwärmflächen

Die B-Lizenz wird ausschließlich nach erfolgreichem Schiedsrichtereinsatz in der Sachsenliga erteilt. Über die Lizenzerteilung entscheidet der Landesschiedsrichterausschuss.

− der Schiedsrichter muss in der Lage sein, jedes durchschnittliche Männerspiel in der Sachsenliga sicher zu leiten
− echte Zusammenarbeit im Schiedsrichter-Team
− Grundtechniken des Volleyballschiedsrichters sind verinnerlicht
− souveränes Handeln auch in besonderen Spielsituationen
− fortgeschrittenes Konfliktmanagement
− sicherer Umgang mit Sanktionen


Wie kann ich mich auf die Praxisprüfung vorbereiten?

Die Praxis des D-Lehrganges ist ohne Erfahrung machbar. Die Praxisprüfung des C-Lehrganges setzt Erfahrung voraus. Regelmäßige Schiedsrichtereinsätze als 1. und 2. Schiedsrichter werden dringend empfohlen. Viele Teilnehmer unterschätzen die Notwendigkeit, mit Praxiserfahrung anzutreten. Insbesondere bei Jugendmeisterschaften, für die regelmäßig Bedarf an Schiedsrichtern besteht, können Grundtechniken und Zusammenarbeit geübt werden.


Was ist der Unterschied zwischen einer Lizenzstufe und einer Ligazulassung?

Lizenzstufen (D bis A) sind durch theoretische und praktische Ausbildung / Weiterentwicklung erreichbar und setzen das Bestehen der jeweiligen Prüfung voraus. Eine Lizenzstufe behält man dauerhaft, die Gültigkeit der Lizenz ist durch Fortbildungsteilnahme regelmäßig sicherzustellen.

Ligazulassungen werden für Ligen mit neutralem Schiedsrichtereinsatz erteilt. Die Zulassung zur Sachsenliga / Regionalliga / Dritten Liga / Bundesliga berücksichtigt die aktuelle Leistungsfähigkeit des Schiedsrichters. Deshalb gelten Ligazulassungen jeweils nur ein Spieljahr und werden durch die zuständige Stelle jährlich neu vergeben. Die Lizenzstufe allein ist kein ausreichender Indikator, ob die individuelle Qualität den Anforderungen der Liga gerecht wird – insbesondere weil die Prüfung zur Lizenzstufe viele Jahre zurückliegen kann.


Wie kann ich eine Zulassung für die Sachsenliga oder Regionalliga erhalten?

Die Sachsenligazulassung wird an alle Schiedsrichter vergeben, die eine Bereitschaftserklärung beim Landesschiedsrichterwart abgegeben haben und deren Eignung für die Anforderungen der Sachsenliga nicht in Frage steht. Voraussetzung ist mindestens eine C-Lizenz.

Die Regionalligazulassung wird an alle Schiedsrichter vergeben, die durch Einsätze in der Sachsenliga nachgewiesen haben, dass sie auch den Anforderungen der Regionalliga gerecht werden können – bzw. durch ihren bestehenden Einsatz in der Regionalliga die Qualität regelmäßig nachweisen. Voraussetzung ist mindestens eine B-Lizenz.

In beiden Fällen entscheidet der Landesschiedsrichterausschuss jährlich über die Zulassung.

Die besonderen Anforderungen der Spielklassen unterscheiden sich u.a. durch das Tempo des Spiels, den wachsenden Erwartungen der Mannschaften, dem höheren Anspruch an Souveränität und Konfliktmanagement und der professionelleren Spielorganisation.


Wo finde ich meinen SAMS Score-Pin?

Nach der Anmeldung im SSVB-Mitgliederbereich unter Profil > Systemdaten.


Wo kann ich meine SR-Lizenz ausdrucken?
Wo finde ich meine SR-Lizenznummer?
Wo sehe ich, wie lange meine SR-Lizenz noch gültig ist?

Nach der Anmeldung im SSVB-Mitgliederbereich unter Lizenzen > aktive Schiedsrichterlizenz > Druck.

Schiedsrichter Leitfaden SR-Lizenz 


Ich habe an einer Fortbildung teilgenommen und den Regeltest nicht bestanden. Wie geht es weiter?

Die Schiedsrichterlizenz wird trotz nicht bestandenem Regeltest um ein Jahr verlängert. In Vorbereitung der nächsten Fortbildung wird eine intensive Auseinandersetzung mit dem Regelwerk empfohlen! Die Testfragen der Fortbildungslehrgänge sind öffentlich einsehbar.


Meine Schiedsrichterlizenz ist abgelaufen. Wie geht es weiter?

Lizenzen, die bis zu 3 Spieljahre ungültig sind, können durch eine Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang reaktiviert werden. Lizenzen, die länger als 3 Spieljahre ungültig sind, können nicht wieder reaktiviert werden. Über begründete Ausnahmen und Einzelfälle sowie Alternativen zur Neuausbildung bei Lizenzstufe D entscheidet der Landesschiedsrichterausschuss.


Ich habe eine Lizenz aus anderem Landesverband – kann ich Sie hierher übertragen?

Das erfordert eine Einzelfallbetrachtung. Bitte melde Dich per E-Mail beim Landesschiedsrichterwart. Link zu den Kontaktdaten.

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